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Informationen zur Garantie / Gewährleistung


Die Gewährleistung

Man spricht auch über "Sachmangelhaftung". Ansprüche richten sich nicht an den Hersteller sondern an den Verkäufer. Anspruch auf Reparatur oder Ersatz besteht nur, wenn der Mangel bei Auslieferung schon unerkannt bestanden hat, der Mangel sich aber erst in der Folgezeit zeigt.

Auf Grund der praxisfernen Rechtssituation (Beweisleistumkehr nach 6 Monaten: Käufer muss beweisen, dass der Mangel schon vorher bestanden hat) empfehlen wir immer den Kauf einer optionalen Garantieerweiterung und die komfortable Abwicklung direkt über den Hersteller.

Erweiterte / optionale Garantie

Einige Hersteller bieten optionale Garantieerweiterungen an. Mittels dieser Optionen können Sie die Laufzeit und die Abwicklung der vorhandenen Garantie nach Ihren Wünschen erweitern. Die gesetzliche Gewährleistung bleibt hiervon unberührt.

Garantie (Herstellergarantie)

Die Garantie ist eine freiwillige Leistung des Herstellers, berechtigte Ansprüche sind ohne weiteres zu erfüllen und richten sich direkt an den Garantiegeber, also den Hersteller.


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